
Ehre wem Ehre gebührt
Grundlage für die Ehrungen ist die Ehrungsordnung des
Deutschen Chorverbandes.
Eine Zusammenfassung können Sie sich als pdf-Datei an-
zeigen und ausdrucken lassen.
Die Urkunden und Nadeln werden durch den Sängerkreis,
den Verband oder den Chorverband verliehen. Wir bitten deshalb,
anstehende Ehrungen mit dem herunterladbaren Antrag beim
Sängerkreis Burgdorf e.V. zu beantragen. Die Mitglieder des
Vorstandes des Sängerkreises sind bemüht, die zu ehrenden
Sängerinnen und Sängern persönliche Grüsse und den Dank der Singgemeinschaft zu überbringen
Außerdem können für langjährige Chorleiter oder Singgemeinschaften, die auf eine 100-jährige, erfolgreiche Chorarbeit zurückblicken, besondere Ehrungen beantragt werden (Antrag auf Notengabe).
Weitere Ehrungen für treue Mitgliedschaft zum eigenen Chor können außerhalb der geltenden Ehrungsordnung zusätzlich vereinsintern durchgeführt werden.
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geändert am
21. April 2009
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