Ehre wem Ehre gebührt

 

 

 

Grundlage für die Ehrungen ist die Ehrungsordnung des

Deutschen Chorverbandes.

Eine Zusammenfassung können Sie sich als pdf-Datei an-

zeigen und ausdrucken lassen.

Die Urkunden und Nadeln werden durch den Sängerkreis,

den Verband oder den Chorverband verliehen. Wir bitten deshalb,

anstehende Ehrungen mit dem herunterladbaren Antrag beim

Sängerkreis Burgdorf e.V. zu beantragen. Die Mitglieder des

Vorstandes des Sängerkreises sind bemüht, die zu ehrenden

Sängerinnen und Sängern persönliche Grüsse und den Dank der Singgemeinschaft zu überbringen

Außerdem können für langjährige Chorleiter oder Singgemeinschaften, die auf eine 100-jährige, erfolgreiche Chorarbeit zurückblicken, besondere Ehrungen beantragt werden (Antrag auf Notengabe).

Weitere Ehrungen für treue Mitgliedschaft zum eigenen Chor können außerhalb der geltenden Ehrungsordnung zusätzlich vereinsintern durchgeführt werden.

 

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geändert am

21. April 2009

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Die Organisation der Gemeinschaft

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